Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

14. Haftungsbegrenzung
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 I des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell bearbeitet.
Der Auftragnehmer ist stets um die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bemüht. Er hat Mitarbeiter und Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des § 28 BDSG offenzulegen soweit er sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers oder der vorgenannten Dritten notwendig ist.


15. Datenschutz
Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibenden Risiko ausdrücklich hingewiesen.

 

16. Datensicherheit
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.

 

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

 

Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien für Streitigkeiten aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand München.